Regeln für Zensur- und Speicherverfahren
- Die Systeme müssen Schnittstellen für Datenschutz-Verfahren haben (z.B. Zugriff nur mit Vertrauensperson, Betriebsrat usw.)
- Die Filter- und Speicher-Regeln müssen allen internen und externen Kommunikationspartnern bekannt sein (gehört z.B. auf die Website und ins Personal-Einführungsgespräch)